Südstadtinsel
Schulergänzende Betreuung an der Südstadtschule Hannover
Trägerschaft: Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule, Hannover e.V.
Ziele der schulergänzenden Betreuung
Seit dem 01. September 1999 bietet der Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e.V. als Träger eine verlässliche Betreuung für Grundschüler außerhalb der Unterrichtszeiten an. Die Landeshauptstadt Hannover fördert diese Betreuungsform durch Zuschüße.
Aufgrund der schulstandortgebundenen Trägerschaft durch Elternfördervereine und der Betreuung in den Schulräumen sind diese Betreuungsangebote als schulische Veranstaltung einzuordnen, zumal sie in ihrer Zielsetzung eine Ergänzung zum Schulunterrichtsangebot darstellen.
Durch die Beschäftigung der Mitarbeiter, die auch die Betreuung während der verläßlichen Grundschule übernehmen, soll für die Kinder eine größtmögliche Kontinuität erreicht werden.
Dss Angebot richtet sich an Eltern, die das im Kindertagesstättenbereich überwiegende ganztägige Hortangebot mit teilwiese fixierten Abholzeiten (sogenannte geschlossene Angebote) nicht wollen oder benötigen und denen eine enge Verzahnung mit der Schule und kurze Wege für ihre Kinder wichtig sind.
Dieses Betreuungsangebot wird gefördert, um der gewünschten Differenzierung von Betreuungsangeboten zu entsprechen und kommt den Wünschen der Eltern entgegen, nach ihrer Familiensituation das Betreuungsangebot für ihre Kinder wählen zu können.
Positive Effekte für die Schulen, an denen von Eltern organisierte Betreuungsprojekte entstehen, liegen in der verbesserten Identifikation von Kindern, Lehrerkollegien und Elternschaft mit der Schule und führen zu einer höheren Attraktivität der Schule im Stadtteil.
Eltern, Schule und ergänzende Betreuung stehen vor der Aufgabe, die Entwicklung der Kinder zu fördern und soziales Lernen zu ermöglichen.
Die schulergänzende Betreuung bietet den Rahmen für elementare Sozialerfahrungen. Die Kinder erfahren die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, schließen Freundschaften und können sich in einer angenehmen, freundlichen Atmosphäre selbst erproben und Stärken und Fähigkeiten entwickeln.
Die Kinder erleben sinnvolle Freizeitbeschäftigungen. Sie lernen eigene und fremde Interessen wahrzunehmen und bei Problemen gemeinsame Lösungen zu suchen.
Zwischen dem Vorstand, den pädagogischen Mitarbeitern, Kindern, Lehren und Eltern wird ein positives und offenes Miteinander angestrebt.
Der Vorstand
Die organisatorischen Aufgaben übernimmt der ehrenamtliche Vorstand des Fördervereins:
• die Beantragung der Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover
• die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge
• Verwaltung des Budgets
• die Personalverantwortung für die pädagogischen Mitarbeiter
Alle Aufgaben werden in enger Kooperation mit der Schulleitung der Südstadtschule wahrgenommen.
Die pädagogischen Mitarbeiter
In jeder Betreuungsgruppe arbeiten zwei pädagogische Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von 14 Wochenstunden. Eine Stunde pro Woche steht für Teambesprechungen und Vorbereitungen zur Verfügung. Die Mitarbeiter übernehmen ebenfalls die Betreuung in den Ferienzeiten. Um die Betreuungskontinuität für die Kinder zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter ebenfalls für die verlässliche Grundschule eingestellt sein.
Die pädagogischen Mitarbeiter sollten über eine Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieher, Dipl. Sozialpädagoge oder Sozialassistent verfügen. Gelingt es nicht Mitarbeiter mit der entsprechenden Qualifikation zu finden, sollte Erfahrung in der Arbeit mit Kindern oder im sozialen Bereich vorliegen. Wichtiges Ziel ist die Kontinuität der Personalsituation.
Die Haltung der Mitarbeiter ist geprägt von grundlegender Annahme und Wertschätzung jedes einzelnen Kindes. Die Mitarbeiter haben eine wichtige Vorbildfunktion für die Kinder. Sie stehen als Spiel- und Ansprechpartner zur Verfügung. Notwendige Regeln und Grenzsetzungen sollen für die Kinder verständlich und einzuhalten sein.
Der Förderverein unterstützt, wenn möglich, zielgerichtet die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Die Betreuungszeiten
Während der Schulzeit werden die Kinder nach der verlässlichen Grundschule (bis 13 Uhr) montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr statt. Die Kinder können jederzeit auch vor dem Ende der Betreuungszeit abgeholt werden.
Die Ferienbetreuung
Die Betreuung in der Ferienzeit findet von 08.00 bis 15.00 Uhr statt. Schließzeit sind 3 volle Wochen in den Sommerferien und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt separat. Kinder der schulergänzenden Betreuung werden bei der Anmeldung zur Ferienbetreuung bevorzugt behandelt. Sind noch Plätze frei kann die Ferienbetreuung kann von Grundschülern der Südstadtschule genutzt werden, die nicht an der schulergänzenden Betreuung teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Interessierte sprechen dafür bitte ca. sechs Wochen vor den Ferien das Betreuungsteam an. Der entsprechende Kostenbeitrag für Betreuung sowie ggf. Eintritte und Fahrkarten werden vom Betreuungsteam eingezogen.
Die Gruppen
Die Betreuungsgruppen sind in der Regel altersgemischt. Dadurch bieten Sie den Raum für klassenübergreifende Begegnungen, die ein besonderes soziales Lernen ermöglichen. Hier werden Kompromissbereitschaft und Konsensfähigkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Zusammenarbeit und Fairness, sowie Umgang mit Frustrationen und Konfliktfähigkeit eingeübt.
Die Situation in der Betreuungsgruppe bietet einen Ausgleich zum Unterricht. Die Kinder bringen sich mit ihren Ideen und Wünschen ein und werden an den alltäglichen Entscheidungen beteiligt.
Die Kinder erhalten offene Angebote. Sie haben ebenso die Möglichkeit zu freiem Spiel, um sich mit sich und ihrer Umwelt kreativ auseinander zu setzen.
In den Betreuungsgruppen wird viel gemalt, gebastelt, gebaut und gespielt. Gesellschaftsspiele stehen zur Verfügung. Sobald die Wetterlage es zulässt, halten sich die Kinder im Freien auf. Hier können sie Toben, Ballspielen, Klettern und Stelzenlaufen. Anreize zur Bewegung bieten einen Ausgleich zum Schulalltag und fördern die motorische Entwicklung der Kinder.
Die Räume
Die Betreuung findet in Räumen des „Schustertraktes“ statt. Besonders die Schüler der 1. und 2. Klassen werden nach Möglichkeit in „ihren“ Häusern betreut. Hierdurch ist eine enge Kooperation mit den Klassenlehrern gewährleistet und speziell für die Schüler der Klassen 1 und 2 ergeben sich kurze vertraute Wege.
Die Betreuungsräume sind entsprechend ausgestattet. Bastel- und Spielmaterialien sind vorhanden. Verschiedene Zonen ermöglichen ein vielfältiges Angebot.
Im Außenbereich können der gesamte Schulhof und bei Bedarf auch der benachbarte öffentliche Spielplatz genutzt werden. Bewegungs- und Spielmaterial für den Außenbereich stehen zur Verfügung.
Die Hausaufgaben
Die Hausaufgaben können während der Betreuungszeit erledigt werden. Die Mitarbeiterinnen schaffen einen ruhigen und verlässlichen Rahmen und stehen für Fragen zur Verfügung. Eine Hausaufgabenbetreuung im eigentlichen Sinn kann durch das Betreuungsteam jedoch nicht gewährleistet werden. Sollte eine intensivere Betreuung der Hausaufgaben gewünscht sein, können die Schüler, in Absprache mit den Klassenlehrern, zur „Hausaufgabenbetreuung für Grundschüler“ ab Klasse 2 angemeldet werden.
Das Mittagessen
Die betreuten Kinder können am Mittagessensangebot der Schule teilnehmen. Die Bestellung und Bezahlung erfolgt dierekt über das beauftragte Unternehmen. Detailinformationen dazu werden kurz vor Beginn des Schuljahres verteilt.
Die Mahlzeiten können zu festgesetzten Zeiten im Essensraum (Haus 3) bzw. bei Bedarf auch in einem der Betreuungsräume eingenommen werden. Schüler/-innen der 3. und 4. Klassen können auch in der Cafeteria essen.
Die Elternbeiträge
Die Finanzierung der Betreuung setzt sich zusammen aus Beiträgen der Eltern und Zuschüssen der Stadt Hannover.
Die Elternbeiträge (derzeit 100 € pro Monat) werden per Lastschrift zu jeweils zum 28. Februar und zum 30. Juli je Schulhalbjahr per Lastschrift eingezogen.
Die Anmeldung und Kündigung
Die Anmeldung erfolgt auf dem Formular des Fördervereins das neue Schüler in der Regel mit den Unterlagen der Schule bekommen. Durch die Bestätigung des Fördervereins (standardmäßig Ende Mai/Anfang Juni, auf expliziten Wunsch auch früher) kommt der Betreuungsvertrag zu Stande und läuft dann für ein Schuljahr. Eine Kündigung ist jeweils bis zum 31. Mai zum Ablauf des aktuellen Schuljahres (31. Juli) möglich. Diese Kündigungsfrist ermöglicht eine stabile Finanzierung der Betreuung und des Personals.
Wird der Betreuungsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils ein Schuljahr. Mit Abschluß der 4. Klasse und dem damit verbundenen Ausscheiden des Kindes aus der Grundschule endet der Betreuungsvertrag automatisch und und muß nicht separat gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist zwar Bedingung für einen Betreuungsvertrag, läuft außerhalb dessen jedoch separat. Sie muß gegebenfalls separat gekündigt werden.
Der Elternabend
Jeweils zur Einschulung werden die Eltern der neuen Grundschüler im Rahmen eines Elternabends über alle Abläufe informiert und lernen die Räumlichkeiten kennen. Die Betreuerinnen und der Vorstand stellen sich vor. Dieser Elternabend findet in der Regel direkt vor dem Elternabend der Schule statt.
Ein weiterer Elternabend findet am selben Abend der Mitgliederversammlung statt. Bei Bedarf werden auch außerhalb dieses Standards Elternabende organisiert.